Illegale Fahrten sind Fahrten mit dem Auto, Motorrad oder anderen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehr, für die weder die Stadt noch die Gemeinde eine Erlaubnis erteilt haben. Unter anderem fahren die Teilnehmer schneller als erlaubt oder für die örtlichen Gegebenheiten wie Verkehr und Wetter ungeeignet. Für den Sachverhalt ist es völlig unerheblich, ob die maximal mögliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs erreicht wird oder nicht.
Ein solches Rennen muss nicht im Voraus zwischen den Teilnehmern vereinbart werden. Auch wenn es sich um ein spontan riskantes Rennen handelt, gilt es als illegales Autorennen – übrigens ganz unabhängig davon, ob es sich um eine gewisse Gefahrensituation handelt, so die Rechtsanwaltskammer.
Auch wer einfach nur mitmacht, kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Bei besonderen Sach- und Personenschäden können sie bis zu fünf Jahre dauern. Wer andere Menschen schwer verletzt oder gar tötet, wird mit bis zu zehn Jahren bestraft. Darüber hinaus kann man in Einzelfällen der gefährlichen Fahrweise zumindest eine bedingte Tötungsabsicht angeklagt werden. Dann droht im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe.
In allen Fällen wird auch der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist gewährt. Während dieser Zeit dürfen die Täter ihn nicht mehr neu kaufen. Aus rein rechtlicher Sicht gelten nur Fahrer als Teilnehmer. Beifahrer nehmen jedoch teil, wenn sie hinters Steuer wechseln oder die Fahrt koordinieren. Anstiftung oder Hilfe und Beteiligung werden dann auf das Feld gebracht. Wer illegale Autorennen organisiert oder durchführt, wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.