Ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab: Zum einen ist der Grund der Verspätung ausschlaggebend, zum anderen die Dauer Ihrer Flugverspätung.
Die schlechte Nachricht vorweg: Fluggesellschaften zahlen in der Regel keine Entschädigung, wenn die Flugverspätung auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist. Diese sehr vage Formulierung bedeutet, dass nur Ursachen einer Flugverspätung, für die die betreffende Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden kann, als außergewöhnlich angesehen werden sollten. Liegen „außergewöhnliche Umstände“ für die Verspätung Ihres Urlaubsfliegers vor, haben Sie als Passagier in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung.
Und jetzt die gute Nachricht: Verspätet sich Ihr Flug nicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände, können Sie von der Airline zwischen 200 und 600 Euro Flugentschädigung erhalten – und das ab einer Verspätung von drei Stunden. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder von einem europäischen Flughafen geflogen ist.
Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt letztlich vom genauen Zeitpunkt der Verspätung und der Dauer Ihres Fluges ab. Bis zu einer Entfernung von 1.500 Kilometern erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 250 Euro. Ab einer Flugstrecke von 1.500 Kilometern können Sie bereits bis zu 400 Euro erhalten. Ab einer Flugstrecke von 3.500 Kilometern erhöht sich die mögliche Entschädigungszahlung auf bis zu 600 Euro.
Darüber hinaus hat der Europäische Gerichts¬hof (EuGH – Rechtssache C-523/17) im Juli 2018 entschieden, dass die Gesellschaft die Entschädigung zahlen muss, die den Flug angesetzt hat. Haben Sie also bei einer Fluggesellschaft ihren Flug gebucht, der Flug wurde aber von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt und dabei kam es zu Ver¬spä-tungen, dann haftet die Fluggesellschaft, die ursprüng¬lich den Flug auch angeboten hat. Wie das Handelsblatt berichtete, ging es in dem konkreten Fall vor dem EuGH um einen Flug der Fluggesellschaft Tuifly, die für einen Flug nach Mexiko ein Flug¬zeug inklusive Besat¬zung von Thomson Airways gemietet hatte.