Im Dieselskandal ist der Autobauer Audi vorübergehend nicht für den Einbau der manipulierten VW-Motoren verantwortlich. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach Auffassung des Gerichts liegen noch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Ingolstädter Unternehmen der Umgang mit Emissionen durch den Mutterkonzern Volkswagen bekannt war. Die Vorinstanz, das Landgericht Stuttgart, forderte dagegen sittenwidrigen Schaden von Audi.
Der BGH hob dieses Urteil auf und verwies den Fall zur weiteren Klärung an das Landgericht Stuttgart zurück. Audi verwendet seit Jahren VW-EA-189-Motoren mit einer nicht zugelassenen Schneidvorrichtung und baut diese in seine Audi-Modelle ein. Der Konzern bestreitet, Kenntnis von der Software zu haben, die Abgaswerte erst auf dem Prüfstand sicherstellte.