Führerscheine müssen in der EU bis 2033 ein einheitliches Format haben. Laut Auto Club Europa (ACE) müssen in Deutschland rund 43 Millionen Scheine umgetauscht werden, um alle Scheine auf das einzig gültige Scheckformat umzustellen. Dies gilt für alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Damit das nicht im Chaos endet, erfolgt der Umtausch stufenweise über die Jahre zu bestimmten Zeitfenstern. Für die erste Gruppe ist es jedoch an der Zeit, sich darum zu kümmern.
Wenn Sie zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen Führerschein haben, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, können Sie diesen bis zum 19. Juli 2022 umtauschen. Und das nur, weil die ursprüngliche Frist (19. Januar) laut ACE coronabedingt verlängert wurde. Danach wird das Dokument ungültig. Wer damit erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Auch mit im Ausland abgelaufenen Dokumenten kann es laut ADAC zu Problemen kommen.
Der Umtausch erfolgt in der Regel bei der für den Führerschein zuständigen Stelle oder bei der Fahrerlaubnisstelle. Je nach Wohnort kann es auch das Bürgeramt sein. Der Austausch ist verpflichtend, findet laut ADAC aber ohne Gesundheitscheck oder Untersuchung statt.
Die nächste Gruppe, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind die zwischen 1959 und 1964 geborenen. Sie müssen bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht sein. Sie müssen jedoch keine der Fristen abwarten und können Ihr Dokument umtauschen im Voraus, je nach Wunsch und Zeit.
Für den Stichtag sind zwei Punkte wichtig: das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Bei Papierführerscheinen, also grauen, rosa oder DDR-Dokumenten, ist neben dem Ausstellungsdatum auch das Geburtsjahr des Inhabers relevant. Diese Zertifikate wurden vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt.
Erste Kreditkartenformate werden erst 2026 verfügbar sein
Wenn Sie ein scheckkartengroßes Dokument haben, das bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, können Sie das Ausstellungsdatum nur als Richtlinie verwenden. Hier müssen die ersten Zertifikate, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Ausnahme: Wenn Sie vor 1953 geboren sind, können Sie sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit nehmen – unabhängig von Ausstellungsdatum oder Führerscheinformat.