In Zukunft soll es nicht mehr so einfach sein, geschlossene Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Zudem soll in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung in Eigentum künftig genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, wie es im Zusammenhang mit der Mobilisierung von Bauland mit Bundeszulassung erforderlich ist. Das hat der Bundestag Anfang Mai beschlossen.
Die Neuregelung soll vor allem dazu beitragen, dass freies Bauland schneller aktiviert wird und so zugänglichere Lebensräume entstehen. Sie stärkt beispielsweise das Vorkaufsrecht der Kommunen. Künftig soll es möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen zu definieren.