Das Wichtigste ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher müssen Versicherer jeden Kunden aufnehmen, zumindest unter Einhaltung gesetzlicher Auflagen und Mindestbeträge. Sie dürfen Kunden nur in Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn jemand zuvor den Beitrag nicht gezahlt hat, wenn der Versicherer nur ausgewählte Berufsgruppen versichert, etwa Beamte, oder wenn ihr Tätigkeitsbereich nur in einer bestimmten Region liegt und der Kunde auf der anderen Seite wohnt. Verursacht der Fahrer einen Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, den der andere Verkehrsteilnehmer – egal ob Fußgänger, Autofahrer oder Radfahrer – erleidet. Sie zahlt auch für Sachschäden, die durch fremde Sachen verursacht werden, wie zum Beispiel eine getroffene Grundstücksmauer. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Reparatur des eigenen Autos nicht ab. Laut GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) waren im Jahr 2020 rund 16 % der Autos in Deutschland nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Meistens sind es alte Autos von geringem Wert.

Teilbeschichtung – bei Glasbruch und Sturm

Auch 2020 haben laut GDV weitere 20 % der Autobesitzer eine Vollversicherung abgeschlossen. Die Teilvollversicherung zahlt bei Diebstahl, wenn das Auto gestohlen wird oder nur einzelne Teile davon, sowie bei einer Panne. Sie gilt auch bei Glasbruch, wenn zum Beispiel ein Riss die Windschutzscheibe unbrauchbar macht.

Außerdem ersetzt es die Schäden durch Unwetter: Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Bei Sturmschäden greift die Versicherung jedoch nur bis Windstärke 8. Schäden durch Feuer und Explosion sind ebenso versichert wie Kurzschlussschäden am Kabelbaum. Dazu kommen Wildunfälle und Marderbisse sowie teilweise die Folgen von Schnee und Lawinen auf dem Dach. Es handelt sich also in erster Linie um Schäden, die der Fahrer durch seine Fahrweise nicht beeinflussen kann. Daher gibt es in der Vollkaskoversicherung keine Schadenskategorien und somit auch keine Preissenkungen nach unfallfreien Jahren – aber keine Herabstufung im Schadensfall.

Teilkaskoversicherung – Marderbiss und Tierunfall

Viele Tarife decken nur direkte Schäden durch Marderbisse ab. Das Ersetzen eines angebissenen Kabels ist in der Regel nicht sehr teuer. Viel gravierender sind Folgeschäden. Ein defekter Kühlschlauch kann einen kapitalen Motorschaden verursachen. Kunden sollten daher beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf achten, dass auch indirekte Schäden versichert sind.

Eine ähnliche Falle versteckt sich bei Wildunfällen: Manche Versicherer beschränken sich auf die Felljagd im Kleingedruckten. In diesem Fall sind Unfälle mit Fasanen, einem herrenlosen Hund oder einer herrenlosen Kuh nicht versichert. Besser ist es, wenn in den Versicherungsbedingungen „alle Tiere“ oder zumindest „alle Wirbeltiere“ stehen.

Tipp: Mit dem Abschluss einer Franchise können Kunden den Preis einer Teilkaskoversicherung sparen. Wir empfehlen einen Betrag von 150 Euro. Auch höhere Selbstbehalte reduzieren den Versicherungspreis nur geringfügig.

Vollkasko – sinnvoll bei teuren Autos

Die Vollversicherung beinhaltet automatisch die Voll-Teilversicherung – ergänzt um einen von Ihnen zu vertretenden Unfallschutz. Wer einen Unfall verursacht, erhält eine Vollversicherung für die Reparatur des eigenen Autos. Es kommt auch bei Vandalismus ins Spiel, etwa wenn Fremde den Lack zerkratzen oder die Antenne zerbrechen. Die Vollkaskoversicherung greift auch, wenn der Kunde selbst verschuldet einen Unfall hatte und der Unfallverursacher entkommt. Auch bei einem Unfall im Ausland kann es Ihre Nerven entlasten, wenn es zum Streit mit der ausländischen Versicherungsgesellschaft kommt.

Betroffene können zunächst ihre Vollversicherung in Anspruch nehmen. Der Rabatt wird dann herabgestuft, aber wenn die gegnerische Versicherung später zahlt, storniert der lokale Versicherer dies. Es ist für teure Autos geeignet. Wir halten eine Selbstbeteiligung von 300 Euro für sinnvoll.