Warum hat die Auszahlung so lange gedauert?
Der Verwaltungsaufwand ist enorm. Es müssen 26 Millionen Renten daraufhin geprüft werden, ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht.
Viele Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung haben während der Corona-Krise von zu Hause aus gearbeitet. Dies führte zu zusätzlichen Verzögerungen.
Wie sieht der Beginn der Grundrente aus?
Zunächst erhalten neue Rentner ihre Benachrichtigungen, die im Juli erfolgen sollen. Irgendwann soll es dann bei bestehenden Rentnern losgehen. Da das Gesetz am 1. Januar 2021 offiziell in Kraft getreten ist, erhalten die Berechtigten das Geld je nach Gesetz auch rückwirkend für die ersten sechs Monate.
Müssen Menschen mit geringem Einkommen die Grundrente beantragen?
Nein. Wer berechtigt ist, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit Finanzämtern ermittelt werden.
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Die Grundrentenzeiten ergeben sich aus der Entrichtung von Pflichtbeiträgen aus der beruflichen Tätigkeit, sowie aus den Beitragszeiten für die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen.
Rentenversicherungspflichtige Minijobs sowie Wehrdienst oder politische Haftzeiten in der DDR werden ebenfalls berücksichtigt – Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs jedoch nicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet mit 1,3 Millionen Leistungsempfängern – 70 % davon Frauen.
Wie hoch ist die Grundrente?
Die Höhe richtet sich nach den Grundrentenzeiten und der Höhe des versicherbaren Arbeitsentgelts. Im Durchschnitt liegt der Zuschlag bei 75 Euro, das Maximum liegt aktuell bei etwa 418 Euro.
Ein Beispiel: Ein alleinstehender Florist, der 40 Jahre in Vollzeit erwerbstätig war, verdiente im Durchschnitt etwa 40 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. Aktuell erreicht sie eine monatliche Rente von 547 Euro, mit der Grundrente werden es 966 Euro sein.
Wie wird der Betrag berechnet?
Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die während der Versicherungsdauer durch Beiträge erwirtschafteten Erwerbspunkte. Grundrentenzeiten, in denen in diesem Jahr weniger als 30 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes aller Versicherten in Deutschland versichert waren, werden bei der Berechnung des Zuschlags nicht berücksichtigt. Der Zuschlag errechnet sich aus den übrigen sogenannten Grundrentenbemessungszeiten.
Welche Einkommensbefreiungen gibt es?
Die Grundrente kann auch gezahlt werden, wenn der Anspruchsberechtigte über andere Einkünfte verfügt. Bei Alleinstehenden werden Einkommen unter 1250 Euro nicht berücksichtigt; für Paare sind es 1950 Euro. Darüber hinausgehende Einkünfte werden auf 60 % der Grundrente angerechnet. Das Einkommen wird nur dann voll angerechnet, wenn das Einkommen 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro übersteigt.
Worum geht es in der Grundsicherung?
Wer nach 33 Beitragsjahren trotz Grundrente noch Einkünfte aus der Grundsicherung hat, soll von einer Befreiung profitieren, die nicht durch die Grundsicherung ausgeglichen wird. Sie beträgt etwa 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des Überschusseinkommens aus der gesetzlichen Rente. Die Steuerbefreiung ist auf 50 % des seit Januar geltenden Hartz IV-Satzes von 446 Euro begrenzt – also 223 Euro.