Sturz vom Wohnzimmer isd Arbeitszimmer ist kein Arbeitsunfall

Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen im Fall eines Vertriebsleiters in der Umgebung entschieden, der sich 2018 bei einem Sturz von einer Wendeltreppe einen Brustwirbelbruch zugezogen hat. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit geht es nicht um den Weg zur Arbeit oder den Weg eines versicherten Unternehmens.

Der Mann verklagte erfolgreich die Berufsgenossenschaft für Handel und Logistik von Gütern vor dem Sozialgericht Aachen, die ihm keine Entschädigung aus der Unfallversicherung geben wollte. Das Landgericht hob die Entscheidung auf und wies die Klage ab. Die Entscheidung wurde im November getroffen, aber erst jetzt veröffentlicht. Eine Berufung ist beim Bundessozialgericht anhängig.